Rechtsprechung
BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 73.63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 02.03.1962 - 3 K - 209/61
- BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 73.63
Papierfundstellen
- FamRZ 1967, 281
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 73.63
Abs. 1 GG als unmittelbar geltendes Verfassungsrecht dem Gesetzgeber eine Beeinträchtigung von Ehe und Familie durch störende Eingriffe des Staates (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76]).Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77 f.] überzeugend dargelegt, daß die Ehe Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein kann, soweit das der Natur des geregelten Lebensgebietes entspricht.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 73.63
Bei seiner generellen Entscheidung darüber, welchen Lebensunterhalt er für angemessen hält, ist ihm ein weitgehendes Ermessen eingeräumt (BVerfGE 8, 1 [22]). - BVerfG - 1 BvR 452/58 (anhängig)
Auszug aus BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 73.63
Dies hat, wie das Bundesverfassungsgericht hierbei ausgeführt hat, insbesondere für die Beziehungen der Familienangehörigen untereinander und für die darreichende Verwaltung zu gelten, soweit der soziale Rechtsstaat die früheren Fürsorgepflichten der Großfamilie oder die Unterhaltspflichten eines Verstorbenen oder Leistungsunfähigen übernimmt (so insbesondere auch Erna Scheffler in Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, Band IV/1, S. 271, die sich hierfür in der Fußnote 111 auf die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und, soweit der - dem jetzigen § 18 Abs. 6 BBesG entsprechende - § 18 Abs. 5 BBesG a.F. in Betracht kommt, insbesondere auch auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in der Sache 1 BvR 452/58 bezieht). - RG, 03.03.1937 - V 259/36
1. Ist Sprungrevision zulässig, wenn zunächst Berufung eingelegt war, die dann …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 73.63
Die vorherige Einlegung der Berufung steht der Zulässigkeit einer Sprungrevision nicht entgegen (RGZ 154, 144 [146]).
- BVerwG, 09.03.1967 - II C 4.67
Rückforderung zuviel gezahlten Kinderzuschlags infolge der Verheiratung des …
Dies ergibt sich ohne weiteres aus Art. 18 Abs. 5 und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayBesG 58; denn nach Art. 18 Abs. 5 BayBesG 58 - dessen Verfassungsmäßigkeit der Senat aus den Gründen bejaht, die im Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1966 - BVerwG VIII C 73.63 - (ZBR 1967 S. 91) dargelegt sind - wird für verheiratete Kinder kein Kinderzuschlag gewährt, Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayBesG 58 gestattete dem Beklagten aber die Weiterzahlung des Kinderzuschlags an den Kläger über die Eheschließung seines Sohnes (21. November 1958) hinaus bis zum Ablauf des nächsten Monats. - BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 148.63
Rechtsmittel
Diese Regelung beruht in Anwendung einer generalisierenden Betrachtungsweise auf dem Gedanken, daß im Regelfalle das Kind mit der Eheschließung eine eigene Familie begründet und die Sorge für sich und die Seinen selbst in die Hand nimmt (vgl. dieUrteile vom 13. Oktober 1966 - BVerwG VIII C 73.63, BVerwG VIII C 43.65 und BVerwG VIII C 104.65 -).